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 Kostenerstattungsverfahren

 

Gesetzlich Versicherte müssen häufig sehr lange Wartezeiten in Kauf nehmen, bevor sie einen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung erhalten. Diese können zwischen drei Monaten und einem Jahr liegen. Das ist oftmals nicht zumutbar. Deshalb erlaubt der Gesetzgeber das Kostenerstattungsverfahren nach §13.3 SGB V.

 Das bedeutet, dass auch gesetzlich Versicherte eine Privatpraxis aufsuchen können und die Kosten für die Therapie im Rahmen einer Einzelfallentscheidung

dennoch von der Krankenkasse getragen werden. Die Höhe der Kostenerstattung liegt zwischen 50% und 100%.

Alle für die Beantragung notwendigen Einzelheiten bespreche ich mit Ihnen in Ruhe während eines persönlichen Vorgespräches.

 

 

Privat Versicherte und Selbstzahler

 

Für privat Versicherte oder Selbstzahler bestehen keinerlei Zugangsbeschränkungen.